Avast WEBforum

Non-English Zone => Deutsch => Topic started by: REDACTED on June 17, 2014, 05:42:59 PM

Title: Rechtslage
Post by: REDACTED on June 17, 2014, 05:42:59 PM

Guten Tag zusammen,
meine Frage bezieht sich wie die Überschrift schon angibt zur Rechtslage im Bezug auf Anmeldedaten...
Habe vor kurzem in unserer Firma Avast als Virenprogramm eingeführt, bin damit auch voll zufrieden nutze es auch privat.
Genutzt wird Avast Pro Antivirus, und Avast EasyPass und um dieses geht es  in meiner Anfrage.
Mein Chef (Ist nicht so vertraut mit Computerdingen) fragte wie es denn Rechtlich darum steht wenn, trotz geschützten (von EasyPass) Anmeldedaten diese gehackt,
bzw. geklaut werden. Und sagen wir mal dann das Bank- Konto leer ist, wer dafür haftbar gemacht werden kann?

Bedanke mich schon mal für Eure/Ihre Antworten.

Gruß Heinrichs, Moritz- Emil
Title: Re: Rechtslage
Post by: mato on June 17, 2014, 07:30:58 PM
Es gibt für so was keine Garantie! Eine 100%ige Sicherheit kann es nicht geben, denn für so was ist das Internet nicht gemacht. in den meisten Fällen sind auch die Anwender an Infizierungen Schuld zB. wenn diese infizierte Links oder Emails öffnen.

Lesen + Informieren, sowie Hinweise beachten: Antivirus Sicherheitshinweise (https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22antivirus+so+sch%C3%BCtzen+sie+sich%22)
Title: Re: Rechtslage
Post by: Asyn on June 18, 2014, 09:19:28 AM
EasyPass EULA: http://files.avast.com/files/legal/eula-avast-easypass.pdf

Willkommen im Forum,
Asyn